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Klare Regeln zwischen uns

Um Ihnen einen reibungslosen Ablauf unserer Dienstleistungen zu gewährleisten, bitten wir Sie, unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sorgfältig zu lesen.

Unsere AGB enthalten Informationen zu unseren Leistungen (Beratung, Schätzung und Transport) sowie zu Ihren Rechten und Pflichten. Diese AGB bilden einen integralen Bestandteil der Offerten der GmbH und der Verträge zwischen der GmbH und ihren Kunden. Auch in pdf-Format verfügbar.


1 GELTUNGSBEREICH

1.1 Rahmen

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Leistungserbringung (Beratung, Schätzung und Transport) der Héritage automobile GmbH (Auftragnehmerin — nachfolgend GmbH) sowie für die Verträge zwischen der GmbH und ihren Kunden (Auftraggebern — nachfolgend Kunden).

Diese AGB bilden einen integralen Bestandteil der Offerten und Verträge der GmbH. Vorhandene AGB des Kunden werden nicht Bestandteil der Offerten und Verträge der GmbH.


1.2 Form der Offerten und Verträge

Alle Offerten der GmbH und alle Verträge zwischen der GmbH und dem Kunden (inklusiv nachträgliche Änderungen und Erweiterungen) bedürfen zu ihrer Gültigkeit der digitalen Schriftform (pdf-Dateien oder E-Mails) mit entsprechenden Unterschriften.

Auf Wunsch des Kunden können Offerten und Verträge der GmbH auch in physischer Form abgegeben und unterschrieben werden.


1.3 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Die Offerten der GmbH sowie Verträge zwischen der GmbH und dem Kunden unterstehen Schweizerischem Recht.

Für sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit Offerten der GmbH oder Verträgen zwischen der GmbH und dem Kunden gilt als ausschliesslicher Gerichtsstand Glarus Nord.


2 LEISTUNGEN DER GMBH

2.1 Offerten

Offerten der GmbH, die nicht zu einem Vertrag führen, sind nach einer Woche ab dem Ausstellungsdatum ungültig.


2.2 Auftragserfüllung

Die GmbH verpflichtet sich zu einer seriösen und sorgfältigen Auftragserfüllung. Sie informiert den Kunden regelmässig über den Fortschritt der Auftragserfüllung. Dem Kunden steht jederzeit ein Auskunftsrecht über alle Teile des Auftrags zu.

Die GmbH informiert den Kunden über alle Umstände, welche die vertragsgemässe Auftragserfüllung beeinträchtigen können, unverzüglich nach deren Bekanntwerden.

Unvorhergesehene Leistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen und mit der Wahrung der Interessen des Kunden und Auftragserfüllung zusammenhängen, sind durch den Kunden zusätzlich zu bezahlen. Die GmbH informiert den Kunden umgehend über den erweiterten Leistungsumfang und die dadurch anfallenden Kosten.


2.3 Fristen und Rechnungsstellung

Die Einhaltung der vereinbarten Frist durch die GmbH setzt die termingerechte Erfüllung aller Leistungen des Kunden voraus. Nach der Abnahme der Auftragsergebnisse durch den Kunden erfolgt die Rechnungsstellung.


3 LEISTUNGEN DER KUNDEN

3.1 Zugang zum Material und Dokumentationen

Der Kunde stellt das für das Erbringen der Dienstleistung erforderliche Material und die nötigen Dokumentationen zur Verfügung.


3.2 Korrektheit der Dokumentationen

Die GmbH geht davon aus, dass die zur Verfügung gestellten Informationen vollständig und die darin enthaltenen Informationen korrekt sind. Sofern nicht ausdrücklich vereinbart ist, ist die GmbH nicht verpflichtet, diese Informationen auf ihre Richtigkeit, Vollständigkeit oder auf allfällige Widersprüche zu überprüfen.


3.3 Prüfungs- und Rügepflicht

Der Kunde hat die Auftragsergebnisse unverzüglich zu prüfen und innert 48 Stunden nach Erhalt allfällige Beanstandungen der GmbH schriftlich bekannt zu geben. Unterlässt er dies, gelten die Auftragsergebnisse als abgenommen.

Im Falle einer berechtigten Beanstandung werden die Auftragsergebnisse auf Kosten der GmbH nachgebessert.


3.4 Verzug

In Zahlungsverzug gerät der Kunde, wenn er die fällige Zahlung trotz Mahnung verzögert oder seiner Zahlungsverpflichtung insgesamt nicht nachkommt oder nicht mehr nachkommen kann. Nach Ablauf der Zahlungsfrist der ersten Mahnung schuldet der Kunde der GmbH nebst dem Rechnungsbetrag den gesetzlichen Verzugszins von 5%.

4 HAFTUNG

4.1 Beratung und Schätzung

Die GmbH haftet nicht für versteckte Defekte oder Schäden am evaluierten Fahrzeug oder Teilen davon. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei der Beratung und Schätzung wird wegbedungen.

Im Rahmen des Beratungs- und Schätzungsauftrags erarbeitet die GmbH Entscheidungsgrundlagen, welche die eventuell durch den Kunden zu ergreifenden Massnahmen beinhalten. Die Verantwortung für die Durchführung oder der Unterlassung dieser Massnahmen und ihre Konsequenzen liegen ausschliesslich beim Kunden.

Alle Informationen, aus eigenen Quellen oder vom Kunden zur Verfügung gestellt, werden von der GmbH nach bestem Wissen sorgfältig aufbereitet. Die GmbH übernimmt jedoch keine Garantie für deren Korrektheit oder Vollständigkeit. Deshalb kann der Kunde keine Haftungs- oder Schadenersatzleistungen aus diesen Informationen ableiten.

Die Haftung der GmbH wird insgesamt begrenzt auf die Höhe des vereinbarten Honorars. Diese Begrenzung gilt für jede Art von Schäden, unabhängig des jeweiligen Rechtsgrunds.


4.2 Transport

Der Zustand des transportierten Fahrzeugs wird vor und nach dem Transport protokolliert. Das Fahrzeug ist von der GmbH für einen vertraglich festgelegten Wert versichert. Über diesen Wert hinaus wird keine Haftung übernommen.


5 DATEN

5.1 Auftragsergebnisse in Form von Dokumenten

Die Arbeitsergebnisse in Form von Dokumenten sind für den Gebrauch und zur allgemeinen Information des Kunden bestimmt. Sie dürfen nur nach Rücksprache mit der GmbH zu einem anderen als im Auftrag vereinbarten Zweck verwendet werden.


5.2 Vertraulichkeit

Die GmbH sowie allfällig beigezogene Dritte verpflichten sich, alle entstandenen Daten vertraulich zu behandeln und ohne das Einverständnis des Kunden nicht Dritten zugänglich zu machen.


5.4 Datenverwendung für eigene Zwecke

Die GmbH behält sich vor, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten für eigene Zwecke frei zu verwenden, sofern für Dritte keine Rückschlüsse auf den Kunden möglich sind.


5.4 Referenz

Auf Anfrage räumt der Kunde der GmbH das Recht ein, den Kunden in die GmbH-Referenzliste aufzunehmen und den Kunden als Referenz zu benennen. Der Kunde kann dieses Recht jederzeit widerrufen.